Beiträge von Achim3000

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Feiertag?

    Gemäß Zulassung ist es ein "Leicht. Vierradmob. z. Pers.bef", es wird dadurch nicht zum Auto. Es wird versicherungstechnisch nur wie ein PKW behandelt.

    Im Straßenverkehr ändert sich nichts, höchsten, dass ich jetzt in einer 30er Zone von vorne geblitzt werden könnte :P

    So habe meinen freiwillig zugelassen und will kurz den Ablauf schildern.


    Zulassungsverordnung wurde im Mai geändert, so dass das ganze absolut unkompliziert war. Eine Vorführung bei der Zulassungsstelle ist nicht mehr nötig.


    Benötigt wurde eine FIN-Bestätigung von TÜV, Dekra oä., darauf muss vermerkt sein, dass hinten eine Kennzeichenbeleuchtung vorhanden ist und dass vorne ausreichend Platz für ein Kennzeichen ist.
    Diese FIN-Bestätigung geht dann mit COC, eVB der Versicherung, Eigentumsnachweis (Annahme Leasingvertrag oder Kaufvertrag), Kennzeichen für vorne und hinten, falls vorhanden auch mit dem "Moped-Kennzeichen" an die Zulassungsstelle. Ich habe die Unterlagen um acht Uhr abgegeben und konnte alles um 11 Uhr wieder abholen, gekostet hat es mich 65€ ohne Kennzeichen.


    Der Vorteil ist, dass ich nun Vollkasko versichert bin.

    Habe mit Vollkasko 300€, Teilkasko 150€ und Fahrern unter 23 einen Monatsbeitrag iHv. 40€. Ohne Fahrer unter 23, wären es knappe 30€, bin selber 43. Da aber meine Azubis düsen sollen, habe ich einfach den offenen Fahrerkreis gewählt. Das ganze ist mit SF4 als Zweitwagen eingestuft.

    Kennzeichen vorne ist mit einer Kletthalterung von 3D-Kennzeichen montiert,

    da habe ich einfach den Bericht von TÜV-Süd dabei und fertig.

    Folgendes habe ich von der Zulassungsstelle Wuppertal bekommen:


    Grundsätzliche Vorabinformation für den Antrag auf eine „freiwillige Zulassung“ gem. § 3 Abs. 4 FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) für Mini Car bis 45 km/h – Fahrzeug.-Klasse L6e-BP



    Eine freiwillige Zulassung ist nur möglich, wenn große Kennzeichenschilder an dem Fahrzeug angebracht werden können (vorne und hinten)



    Das Fahrzeug muss vor Zulassung beim SVA vorgeführt werden. Hier wird die FIN mit dem Fahrzeugdokument (COC) verglichen. Zusätzlich wird geprüft ob an dem Fahrzeug genug Platz für eine Kennzeichenzuteilung vorhanden ist und ob das Fahrzeug über eine Kennzeichenbeleuchtung verfügt.



    Müssen ggfs. Kennzeichenhalter umgerüstet/nachgerüstet oder eine Kennzeichenbeleuchtung nachgerüstet werden, so muss dies von einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer abgenommen werden, der eine notwendige Änderungsabnahme erstellt.



    Zur Zulassung wird benötigt:


    -Personalausweis


    -die Original Betriebserlaubnis (COC)


    -eVB der Versicherung


    -EC-Karte zur Gebührenzahlung


    -Eigentumsnachweis (Rechnung oder Kaufvertrag)


    -ggfs. Änderungsabnahme (siehe oben)



    Ein evtl. bereits zugeteiltes Versicherungskennzeichen müssen Sie hier abgeben.


    Sie erhalten darüber eine schriftliche Bestätigung für Ihre Versicherung.



    Ein Wunschkennzeichen können Sie natürlich wählen.


    Das Kennzeichen kann auf Wunsch als „E“-Kennzeichen zugeteilt werden. (Bitte beachten das dadurch das Kennzeichenschild größer wird)



    Inkl. reserviertem Wunschkennzeichen beläuft sich die Gebühr für die Zulassung auf 75,30 Euro.


    Darin sind nicht die Kosten für die Kennzeichenschilder enthalten. Die Kennzeichenschilder


    bezahlen Sie beim Schilderpräger Ihrer Wahl.



    Das Fahrzeug erhält neben dem amtlichen Kennzeichen eine ZBI + ZBII (Fahrzeugschein + Fahrzeugbrief).


    Das Fahrzeug ist KFZ-Steuer frei und unterliegt nicht der HU-Pflicht.